Zusätzlich zur oben genannten Klassifikation, die in Artikel 2 des Gesellschaftsrechts vereinbart wird, umfassen allgemeine Klassifikationsmethoden das folgende
1, entsprechend den verschiedenen Formen der Verantwortung getragen von den Aktionären;
2. Entsprechend verschiedenen Kreditrichtlinien der Firma;
3. Entsprechend den verschiedenen Gegenständen von Aktionären und ob die Aktien übertragen werden können;
4. Entsprechend der Nationalität der Firma;
5. Entsprechend der Steuerung und dem Zubehör-Verhältnis zwischen einer Firma und anderen;
6. Sechs allgemeine Klassifikationsmethoden entsprechend dem internen Rechtsprechungssystem der Firma.
Darüber hinaus existiert das spezielle Firmenphänomen, das alias Auslandsunternehmen, hauptsächlich in Offshorefinanzzentren in der Welt, wie British Virgin Islands, Cayman Islands, Bahamas, Bermuda, Mauritius, Nevada, Delaware in den Vereinigten Staaten (größtenteils Inselstaaten) und anderen Offshorerechtsprechungen. Das so genannte Auslandsunternehmen bezieht im Allgemeinen sich die Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder auf internationale Handelsgesellschaft, die im küstennahen legalen Gebiet entsprechend dem Auslandsunternehmengesetz gebildet werden.